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Aktuelles

Neuer (Seh-)Behinderten-Pauschbetrag 2021

Steuererleichterung für Betroffene Menschen einer Makuladegeneration

Erstmals nach 45 Jahren sollen die Pauschbeträge für blinde und (seh-)behinderte Menschen erhöht werden, und das gleich um 100 Prozent! Laut einem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums steigen 2021 die behinderungsbedingten Kosten, die man ohne Belege von der Steuer absetzen kann, von bisher maximal 3.700 auf 7.400 Euro.

Bild: Taschenrechner mit Münzen

Ausschlaggebend für die Höhe des Pauschbetrages sind das Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (Bl für Blindheit und H für eine hochgradige Sehbehinderung) sowie der Grad der Behinderung. Ist dieser Grad niedriger, werden die Beträge anteilig berechnet. Ab 2021 soll dies bereits ab einem Grad von 20 möglich sein.

 

Zusätzlich soll es im nächsten Jahr auch einen neuen Pauschbetrag für Fahrtkosten geben. Dieser ermöglicht es, unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung behinderungsbedingte Fahrtkosten von bis zu 4.500 Euro steuerlich geltend zu machen.

 

Sie leben mit einer Seheinschränkung, z.B. aufgrund einer Netzhauterkrankung wie der altersbedingten Makuladegeneration (AMD)? Dann lohnt es sich auf jeden Fall, einen Blick auf die geplanten Steuererleichterungen zu werfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

 

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