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21.05.2026

Pflegegrad und finanzielle Leistungen bei AMD

Voraussetzungen, Begutachtung und Leistungen

Bei einer altersbedingten Makuladegeneration (AMD) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflegegrad anerkannt werden. Die Einstufung richtet sich maßgeblich danach, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Bestehen die Einschränkungen voraussichtlich länger als sechs Monate, kann – je nach Schwere der Beeinträchtigung – eine Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 erfolgen.
 

Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung


Wie wird der Pflegegrad bei AMD festgestellt?

Die Begutachtung zur Einschätzung des Pflegegrads erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Grundlage der Bewertung ist vor allem die vorhandene Alltagskompetenz und der Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen. Dabei werden sowohl körperliche als auch geistige Einschränkungen berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen die folgenden Kriterien: Mobilität, Selbstversorgung, Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie psychische Verfassung und Alltagskompetenz.


Wichtig zu wissen: Eine Sehbehinderung oder Blindheit allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist vielmehr, in welchem Maß Betroffene auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind. Der Antrag auf einen Pflegegrad sollte direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Es ist empfehlenswert, alle aktuellen Augenarztberichte und medizinischen Unterlagen beizufügen, die die Sehbehinderung dokumentieren. Nachdem die Sehbehinderung medizinisch bescheinigt wurde, haben Betroffene die Möglichkeit, gewisse finanzielle Leistungen in Anspruch zu nehmen.
 

Finanzielle Leistungen im Überblick

Pflegegeld

Wird ein Pflegegrad anerkannt, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Dazu zählen beispielsweise Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Voraussetzung für den Bezug dieser Leistungen ist, dass Betroffene in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in eine Pflegeversicherung eingezahlt haben bzw. familienversichert waren.

 

Blindengeld

Zusätzlich können Menschen mit AMD Anspruch auf Blindengeld haben – eine spezielle finanzielle Unterstützung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen. Beim Blindengeld handelt es sich um einen einkommensunabhängigen Nachteilsausgleich, der dazu dient, krankheitsbedingte finanzielle Mehraufwendungen (z. B. für Hilfsmittel, Assistenz oder Orientierungshilfen) zu kompensieren. Die Leistung ist in Deutschland Ländersache, daher unterscheiden sich Höhe und Voraussetzungen je nach Bundesland.
 

Weitere Informationen zum Blinden- und Sehbehindertengeld bei AMD finden Sie hier: https://www.amd-netz.de/blinden-und-sehbehindertengeld


Blindenhilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene einer AMD zudem Anspruch auf Blindenhilfe haben. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Im Gegensatz zum Blindengeld ist die Blindenhilfe einkommens- und vermögensabhängig und dient als Ergänzung zum Landesblindengeld. Es wird auf Bedarf und nach Stellung eines Antrags ausgezahlt.
 

Weitere Informationen zur Blindenhilfe bei AMD finden Sie hier: https://www.amd-netz.de/blindenhilfe
 

Mehr zu finanziellen Entlastungen

 

 

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